Impressum Sitemap

Aktuelles

Heim hat keine Kosten für Arztfahrten zu übernehmen und schuldet keine Etikettierung der Bewohnerwäsche auf eigene Kosten

weiterlesen »

Mängel rechtfertigen eine Kürzung der Heimkostenrechnung nur, wenn vorher ausdrücklich eine Beseitigung der Mängel gefordert wurde

weiterlesen »

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: praktizierte Berechnungsmethode beim Pflege-TÜV unzulässig

weiterlesen »

Kürzung der Pflegevergütung bei Personalunterschreitung

weiterlesen »

Leistungsspektrum erweitern durch Teilnahme an der Durchführung von Modellvorhaben der Krankenkassen

weiterlesen »

Keine Unterbringung, wenn Medikamenteneinnahme durch ambulanten Pflegedienst sichergestellt wird

weiterlesen »

BGH: 14-tägige Kündigungsfrist in einem Pflegevertrag ist unwirksam

weiterlesen »

Kompetenz

Fachanwältin für Medizin- und Strafrecht

Rechtsanwältin ZimmermannFür Rechtsanwältin Alexandra Zimmermann steht eine individuelle und persönliche Betreuung im Vordergrund. Gerne kommt sie für Beratungen und Besprechungen in Ihre Einrichtung, um Ihnen mit ihrer Kompetenz als Fachanwältin für Medizinrecht und Strafrecht zur Seite zu stehen. Ein Besuch vor Ort ist auch häufig sinnvoll, da sie sich so gleich ein Bild machen und die Beratung an die jeweiligen Bedürfnisse Ihrer Einrichtung auslegen und auch mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Bedarf sogleich ins Gespräch kommen, offene Fragen klären, Unterlagen einsehen und Optimierungen umsetzen kann.

Spezialisierung im Gesundheitswesen

Alexandra Zimmermann ist bereits seit vielen Jahren spezialisiert im Gesundheitswesen auf Leistungserbringerseite tätig, insbesondere für die Ärzteschaft. Hieraus hat sich eine weitere Kernkompetenz der rechtlichen Beratung und Betreuung von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten entwickelt. Sie hat sich mithin in ihrer Tätigkeit auf die rechtliche Betreuung einer bestimmten Branche konzentriert und nicht, wie es in der Regel in der Anwaltschaft der Fall ist, ausschließlich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet.

Juristische Beratung aus einer Hand

Durch spezielles Branchenwissen in den Rechtsgebieten, mit denen Sie als Entscheider in der Pflege konfrontiert werden, kann die juristische Beratung aus einer Hand kommen. Dies ermöglicht ein auf Dauer angelegtes Beratungsverhältnis und damit eine persönliche und an Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen orientierte Betreuung. Ihre Zufriedenheit begründet für Rechtsanwältin Zimmermann die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Wenn Sie Interesse daran haben, bestimmte juristische Tätigkeiten auszulagern und so eine eigene Rechtsabteilung zu ersetzen oder hier ergänzende Unterstützung wünschen, so sprechen Sie uns an. Viele Konflikte und Risiken können bereits im Vorfeld vermieden und so letztlich wertvolle Ressourcen eingespart werden.

nach oben

© 2011 Alexandra Zimmermann